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Entsorgung von Altholz

Wir haben für die Entsorgung von Altholz die passende Containerlösung.

 

Eingesetzt werden Container von 4cbm bis 36cbm Fassungsvolumen. Auf Wunsch werden Container mit heckseitiger Klappe, bzw mit Türen gestellt, so dass die Container ebenerdig begangen werden können.

 

Althölzer gliedern sich in 3 Kategorien (Altholzarten):

  • Altholz unbehandelt, naturbelassen (A I)
  • Altholz behandelt, beschichtet (A II/ A III)
  • Altholz kontaminiert, witterungsgeschützt behandelt (A IV)


Nachstehend eine nähere Darstellung der Altholzarten. Bei der Containerbestellung bitten wir Sie, die entsprechende Altholzart anzugeben und darauf zu achten, dass ausschliesslich diese Altholzart eingefüllt wird. 
Sollte in einen Container, der z.B. für AI-Holz bestellt ist, mit Anteilen A IV- Holz bestückt sein, so erfolgt bei der Entsorgung eine Einstufung als A IV-Holz.

 

Nachstehend die Befüllrichtlinien für Container:

 

1. Altholz unbehandelt, naturbelassen (A I)

  • Bretter, naturbelassen (z.B. Bauholz)
  • Holzpaletten
  • Kanthölzer, naturbelassen
  • Schnittreste, naturbelassen
  • Verpackungshölzer, naturbelassen


Es ist darauf zu achten, dass sich keine Anhaftungen an den Hölzern befinden. Beinhaltete Nägel stellen kein Problem dar.

 

2. Altholz behandelt, beschichtet (A II/ A III)

  • Althölzer der Kategorie A I
  • Fussbodenbretter
  • Innentüren und Zargen (mit Beschlägen und Scharnieren)
  • Lackierte Hölzer aus dem Innenbereich
  • Möbel aus Holz (mit Beschlägen und Scharnieren, jedoch ohne Glas)
  • Parkett
  • Schalbretter
  • Schnittreste
  • Spanplatten
  • Vertäfelungen


Es ist darauf zu achten, dass sich keine Anhaftungen an den Hölzern befinden. Beinhaltete Nägel stellen kein Problem dar.

 

3. Altholz kontaminiert, witterungsgeschützt behandelt (A IV)

 

Hiebei handelt es sich um Sonderabfall (gem. Gesetz um gefährlichen Abfall). Die Entsorgung ist Übernahme-/Begleitscheinpflichtig und muss gegenüber den Behörden lückenlos nachgewiesen werden.

  • Angebrannte Hözer
  • Aussentüren
  • Bahnschwellen
  • Dachhölzer
  • Fenster
  • Holzmasten
  • Holzpallisaden
  • Holzzäune
  • Pfähle


Es ist darauf zu achten, dass sich keine Anhaftungen an den Hölzern befinden. Beinhaltete Nägel stellen kein Problem dar.

 

Desweiteren bitten wir zu beachten, dass sich keine sonstigen Abfälle in bzw. zwischen den Altholzabfällen befinden, da die Entsorgung ansonsten mit erheblichen Preisaufschlägen behaftet ist.

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