Kreislaufwirtschaft Maurer GmbH & Co.KG
Auf Risch 5
54636 Fließem
Mo.-Fr. :
07:00 - 17:00
Mo.-Fr. :
09:00 - 16:00
Oder Anlieferung nach Rücksprache
Bei künstlicher Mineralwolle handelt es sich um Sonderabfall (gem. Abfallgesetz um gefährliche Abfälle). Die Beseitigung ist nachweispflichtig in Form von (Übernahmeschein / Begleitschein). Diese Rückstände dürfen keinen anderen Abfällen beigemischt werden.
Verpackungsrichtlinien:
Die Verpackung erfolgt an der Anfallstelle in spezielle Big-Bags mit Aufschrift "Mineralwolle".
Eingefüllt werden dürfen ausschliesslich Mineralwolle, auch mit Anhaftungen wie z.B. Aluminiumfolie, Gitternetzfolie etc.
Nicht eingefüllt werden dürfen sonstige Fremdstoffe.
Die entsprechenden Big-Bags sind bei uns erhältlich.
Die Abholung der Mineralwolle erfolgt je nach Mengenaufkommen mittels Containern von 4 - 36cbm Fassungsvolumen oder bei Kleinmengen mittels Kastenwagen.