Kreislaufwirtschaft Maurer GmbH & Co.KG
Auf Risch 5
54636 Fließem
Mo.-Fr. :
07:00 - 17:00
Mo.-Fr. :
09:00 - 16:00
Oder Anlieferung nach Rücksprache
Bei asbesthaltigen Bauabfällen handelt es sich um Sonderabfall (gem. Abfallgesetz um gefährliche Abfälle). Die Beseitigung ist nachweispflichtig in Form von (Übernahmeschein / Begleitschein). Diese Rückstände dürfen keinen anderen Abfällen beigemischt werden.
Verpackungsrichtlinien:
Die Verpackung erfolgt an der Anfallstelle in spezielle Big-Bags mit Aufschrift „Asbest".Die Big-Bags sind erhältlich in den Grössen L 2,60m x B 1,10m für Welleternitplatten der Grösse 2,50m x 1,00m oder in 0,90m x 0,90m für Bruchstücke, bzw. kleinere Platten. Das Befüllgewicht beträgt ca. 400 – 500 Kg. Das spezifische Gewicht beträgt je nach Plattengrösse 17- 22 Kg/m².
Eingefüllt werden dürfen ausschliesslich Eternit- und Kunstschieferplatten.
Nicht eingefüllt werden dürfen sonstige Fremdstoffe.
Die entsprechenden Big-Bags sind bei uns erhältlich.
Die Abholung der asbesthaltigen Bauabfälle erfolgt je nach Mengenaufkommen mittels Containern von 4 - 20cbm Fassungsvolumen.
Wichtiger Hinweis:
Asbesthaltige Baustoffe müssen ab Anfallstelle entsorgt werden. Ein Eigentransport ist nicht möglich, da diese Rückstände der Transportgenehmigungspflicht (gem. Abfallgesetz) unterliegen.