Entsorgung von Metallen

Eingesetzt werden Container bis 36m³ Fassungsvolumen.

In die Container dürfen eingefüllt werden:

  • Aluminium
  • Blechschrott
  • Gussabfälle
  • Kabelschrott
  • Kupferabfälle
  • Stahlbänder
  • Stahlschrott
  • Weissbleche

Nicht eingefüllt werden dürfen:

  • Druckmittelbehältnisse (Spraydosen etc.)
  • Gasflaschen
  • Munitionsrückstände
  • Ölverunreinigter Schrott
  • Schrott mit sonstigen Anhaftungen
  • sonstige Abfälle

Die Nichtbeachtung der o.a. Kriterien führt zu erheblichen Preisaufschlägen, bzw bei Munitionsrückständen und Gasflaschen zu hohen Regressansprüchen bei der Verursachung von Schäden.