Entsorgung von gemischten Verpackungen

Eingesetzt werden je nach Bedarf und Abfallaufkommen Umleerbehältre 1,1m³ – 5m³, Absetzkippermulden oder Abrollbehälter.

Bei gemischten Verpackungen handelt es sich um Transport-, Um- oder Verkaufs-verpackungen.

In die Container dürfen als Gemisch eingefüllt werden:

  • Folien
  • Holz (z.B. Einwegpaletten)
  • Kunststoffe
  • Metalle
  • Papier, Pappe, Kartonagen
  • Styropor
  • Verbundverpackungen

Nicht eingefüllt werden dürfen:

  • Gasflaschen
  • Hausmüll
  • Kunststoff- bzw. Metallbehältnisse mit schädlichen Restanhaftungen (z.b. Behältnisse in denen Öle, Säuren, Farben etc. beinhaltet waren)
  • Dachbalken, Dachlatten
  • Mineralische Abfälle
  • Verpackungen mit sonstigen Anhaftungen
  • HBCD-haltige Stoffe (Baustyropor, -polysterol, -styrodur, -schaum, Schalldämmplatten)
  • Mineralfaserplatten (Deckenabhängung)

Bitte beachten sie die o.a. Befüllrichtlinien, da die Entsorgung bei Fehlbefüllung u.U. mit erheblichen Preisaufschlägen behaftet ist.